Verkehrsgutachter
Herr Dr. med. Michael Helbig ist zugelassener Verkehrsgutachter im Bereich der Inneren Medizin.
Ich begutachte Fragen der medizinischen Tauglichkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen 1 (A – A1 – B – BE – L – T) und Klassen 2 (C – CE – C1 – C1E sowie Fahrgastbeförderung).
Anfragen entstehen bei Bekanntwerden chronischer, oder tauglichkeitsrelevanter akuter Erkrankungen an das Straßenverkehrsamt, meist durch Antragstellung, durch behördliche Meldung, oder im Rahmen von Verkehrsdelikten.
Die Behörde stellt die Anfrage auf Tauglichkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen und fordert vom Mandanten ein medizinisches Gutachten zur Klärung der Tauglichkeit jeweiliger Fahrzeugklassen. Der Antragsteller muss einen zugelassenen medizinischen Gutachter finden (Liste bei der Ärztekammer Berlin).
Ich stehe gern als Gutachter für alle Erkrankungen aus dem internistischen Bereich (Innere Medizin) zur Verfügung.
Bedenken Sie bitte, Gutachten durch den behandelnden Arzt des Mandanten sind nicht zulässig. Diese werden von der Behörde nicht anerkannt.
Kleingutachten unter dem §11 zur Fahrtauglichkeit können in erster Instanz auch durch den behandelnden Arzt ausgefüllt werden.
Da es sich bei den Gutachten um rechtlich relevante Dokumente handelt, müssen sie wahrheitsgemäß erstellt werden!
Diese Gutachten sind kostenpflichtig. Die Kosten trägt der Antragsteller. Die Kosten werden im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte durch den Zeitaufwand etc. berechnet.